Die Audiodateien dürfen nur verwendet werden, wenn das Honorar bezahlt ist. Die Sprechleistungen dürfen nur so verwendet werden, wie es in der Honorarnote ausgewiesen ist. Die Verwendungsdauer ist in der Regel unbegrenzt. Bei Werbespots beträgt die Verwendungsdauer gerechnet ab Aufnahmedatum 1 Jahr. Nähre Infos befinden sich auf der Honorarnote.
Weitere Informationen zur Verwendung befinden sich in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.